Hauptinhalt

Förderrichtlinie und Förderverfahren

Zu sehen ist der Prozessablauf nach der Förderrichtlinie © SMR

Das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) wird mit einer Förderrichtlinie in Sachsen umgesetzt. Antragsberechtigt für die Förderung sind neben den Kommunen und deren Unternehmen außerdem auch öffentliche und private Träger, wenn ihre Projekte der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen sollen, die aus den Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen unterstützt werden. Sie erhalten bei der Erarbeitung und Qualifizierung ihrer Projekte Unterstützung durch die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung (SAS). Die SAS steht Initiatoren von Projekten als Förderlotse und Programmberater zur Verfügung und hilft, Projekte bis zur Antrags- und Umsetzungsreife zu bringen.

Ablauf des Förderverfahrens nach der Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen - RL InvKG

Zu sehen ist der Ablauf des Förderverfahrens nach Richtlinie InvKG © SMR

Es können Maßnahmen gefördert werden, die zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums beitragen. Es muss sich um Projekte handeln, die der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen und die einem Ziel im Handlungsprogramm des jeweiligen Reviers zugeordnet werden können.

Zentral ist, dass die Förderung gemäß § 4 InvKG für Investitionen (Projekte) zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur gewährt wird.

Die Projekte müssen einen Beitrag zur Strukturentwicklung und insbesondere einen positiven Beitrag zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder der Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität der Wirtschaftsstandorte in den Fördergebieten leisten.

Die Richtlinie InvKG sieht ein zweistufiges Antragsverfahren vor. Zunächst durchlaufen alle Projekte das Vorschlagsverfahren. Wird das Vorschlagsverfahren erfolgreich abgeschlossen, kann bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) der Förderantrag gestellt werden. Dabei prüft die SAB die Voraussetzungen für Zuwendungen nach den Ziffern V. bis VII. RL InvKG sowie die weiteren Zuwendungsvoraussetzungen nach den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung.

Regionale Begleitausschüsse

Bild zeigt den RBA in Neukieritzsch
Sitzung des Regionalen Begleitausschusses (RBA) in Neukieritzsch   © SAS

Bei der Strukturentwicklung setzt Sachsen darauf, dass die Verantwortungsträger vor Ort mitentscheiden! Über die Strukturentwicklungsprojekte in kommunaler Trägerschaft stimmen sie in den Regionalen Begleitausschüssen selbst ab.

Kernaufgabe der Regionalen Begleitausschüsse ist die Mitwirkung am Projektauswahlverfahren nach der »Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen - RL InvKG«. Darüber hinaus beteiligen sich beide Gremien an der Fortentwicklung des Handlungsprogramms.

Die Landkreise und die Stadt Leipzig bildeten im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung in beiden Revieren jeweils einen Regionalen Begleitausschuss. Beide Gremien setzen sich aus stimmberechtigten Mitgliedern der Kommunen und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung sowie beratenden Mitgliedern der Wirtschafts- und Sozialpartner bzw. der Zivilgesellschaft zusammen.

Geschäftsstelle der Regionalen Begleitausschüsse ist die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung. Besetzung, Aufgaben sowie das Verfahren der Sitzungsdurchführung der Regionalen Begleitausschüsse regelt jeweils eine Geschäftsordnung.

 

zurück zum Seitenanfang