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Förderung und rechtliche Grundlagen

Zu sehen ist ein Logo der Strukturentwicklung

Deutschland und Europa investieren in ihre Regionen, die vor entscheidenden Transformationen stehen.  Strukturentwicklung ist aber vor allem eine große Gemeinschaftsaufgabe. In Bund, Ländern und der Europäischen Union gibt es deshalb viele unterschiedliche Förderprogramme, die alle dem Ziel dienen, die Transformation in den Braunkohleregionen zu unterstützen. In der nachfolgenden Tabelle sind einige zentrale Förderprogramme im Bereich der Strukturentwicklung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung ausgewählt. Einer Förderung liegt ein geregeltes Förderverfahren zu Grunde, das hier näher erläutert wird.

  Bund, Land fördern Bund fördert EU fördert
Rechtliche Grundlage Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)

STARK (§15 des InvKG)

Just Transition Fund (JTF) 2021 - 2027
Förderrichtlinie

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen

Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“

Der Fonds wird in 11 Förderrichtlinien/Fördergrundlagen umgesetzt, die in den zuständigen Staatsministerien erarbeitet werden.
Definition

Das InvKG ist die gesetzliche Grundlage des Bundes zur Förderung einzelner Projekte in den Kohleregionen. Es sichert den vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländern bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen zu.

Das Förderprogramm STARK zielt darauf ab den Transformationsprozess in den Kohleregionen durch Zuwendungen für nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung zu unterstützen.

Die EU fördert mit dem JTF Regionen und Menschen, die aufgrund des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen im Transformationsprozess bewältigen müssen.

Finanzausstattung
  • insgesamt 40 Mrd. Euro für alle vier deutschen Braunkohleländer bis 2038
  • Sachsen erhält rund 10 Mrd. Euro.
  • Sachsen erhält insgesamt 458,64 Mio. Euro.
  • Das Lausitzer Revier erhält 313,04 Mio. Euro.
  • Das Mitteldeutsche Revier erhält 145,6 Mio. Euro.

Im Förderzeitraum 2021 bis 2027 rund 645 Mio. Euro EU-Mittel, davon

  • Lausitzer Revier: 375 Mio. Euro 
  • Mitteldeutsches Revier: 200 Mio. Euro
  • Stadt Chemnitz: 70 Mio. Euro
Was wird gefördert?

investive Kommunal- und Landesprojekte

nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung

vorrangig investive Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:

  • Diversifizierung und Modernisierung der Wirtschaft
  • Zukunftsfähige und nachhaltige Technologien zur Energie- und Rohstoffversorgung
  • Anwendungsorientierte Forschungsförderung zur Transformation der Wirtschaft
  • Fachkräfteförderung durch Stärkung der berufsbildenden Schulen
  • Strategische Vorhaben zur Erhöhung der Standortattraktivität
Wer ist antragsberechtigt?

Gemeinden, die Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie sonstige öffentliche und private Träger, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen

  • Landkreise Bautzen und Görlitz
  • Landkreise Leipzig, Nordsachsen
  • Stadt Leipzig 
  • natürliche und juristische Personen,
  • Landkreise Bautzen und Görlitz
  • Landkreise Leipzig, Nordsachsen 
  • Stadt Leipzig 

Antragsberechtigte sind abhängig von den Förderschwerpunkten und Förderrichtlinien/Fördergrundlagen und von deren Geltungsbereich in der Gebietskulisse des JTF.

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