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FAQ

Auf die wichtigsten grundsätzlichen Fragen der Strukturentwicklung gehen wir hier ein. Sie haben noch eine Frage? Bitte kommen Sie auf uns zu und senden Sie uns die Frage an unsere Mailadresse.

Für alle Fragen rund ums Förderantragstellen und das Investitionsgesetz Kohleregionen, das den Großteil der Förderung in den Kohleregionen ausmacht, schauen Sie bitte bei der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung vorbei!

Zwar wird in Deutschland im Zuge der Energiewende immer mehr Energie aus alternativen Energiequellen wie Wind oder Sonne gewonnen, dennoch haben die Kohlekraftwerke mit rund 35 Prozent einen großen Anteil an der Deckung des jährlichen Energiebedarf. Und damit auch am Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen.

Zur Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris hat sich Deutschland mit dem Klimaschutzplan 2016 dazu verpflichtet, bis 2050 weitestgehend treibhausgasneutral zu werden. Dass der Ausstieg aus der Kohleverstromung dafür unabdingbar ist, zeigen zahlreiche Berechnungen. Ohne diesen Ausstieg kann Deutschland seine beschlossenen Klimaziele zur Begrenzung der fortschreitenden Erderwärmung nicht realisieren. Bis 2030 will Deutschland den Ausstoß von Kohlendioxid um 55 Prozent unter das Niveau von 1990 senken, bis 2050 um 80 bis 95 Prozent. Das kann nur durch das Abschalten von Kohlekraftwerken gelingen. Mit Blick auf den Schutz unseres Klimas, unserer Umwelt und nicht zuletzt unserer Gesundheit gilt es, den Anteil der Kohle an der Energieerzeugung stabil zu ersetzen – insbesondere, da 2023 auch die letzten Atommeiler in Deutschland vom Netz gehen werden.

In Sachsen gibt es zwei Regionen, in denen Braunkohle abgebaut und verstromt wird: das Mitteldeutsche und das Lausitzer Revier. Das Mitteldeutsche Revier teilt Sachsen sich mit Sachsen-Anhalt, das Lausitzer Revier mit Brandenburg.

Insgesamt sind im Freistaat mehr als 10.000 Personen in der Braunkohleindustrie beschäftigt. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung bedeutet einen tiefen Einschnitt in die Wirtschaftsstruktur und viele Biografien von Erwerbstätigen in der Region. Deshalb sind die begleitenden finanziellen Strukturhilfen des Bundes auch so wichtig. Die Beschäftigten in den Tagebauen und Kraftwerken ab 58 Jahren sollen eine finanzielle Unterstützung erhalten in Form eines Anpassungsgelds sowie Ausgleichszahlungen von Renteneinbußen. Betriebsbedingte Kündigungen soll es nicht geben. Jüngere Arbeitnehmer sollen bei der Aus- und Weiterbildung sowie bei der Vermittlung in andere Jobs unterstützt werden. Ebenso angedacht sind finanzielle Hilfen bei Lohneinbußen.

Die Kohle ist in Deutschland immer noch ein bedeutender und wetterunabhängiger Energieträger, der ersetzt werden muss. Der Ausstieg aus der Kohle bedeutet, dass wir Alternativen zur Kohle brauchen, wenn wir für unseren Strombedarf selbst aufkommen wollen. Es gibt dazu umfangreiche Pläne zum Ausbau der erneuerbaren Energien und Erweiterung der Stromnetze. Ausführliche Infos dazu gibt's im Energie- und Klimaprogramm Sachsen.

Die Maßnahmen und der Stand ihrer Umsetzung werden in den Jahren 2023, 2026 sowie 2029 durch ein unabhängiges Expertengremium umfassend überprüft. Im Fokus stehen dabei deren Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaziele sowie die Entwicklung der Strompreise, Versorgungssicherheit, Beschäftigung, der strukturpolitischen Ziele und der regionalen Wertschöpfung. Sollte sich zeigen, dass die angelegten Kriterien und Maßnahmen nicht erfüllt sind, muss entsprechend nachgesteuert werden.

Die Strukturentwicklung ist ein Prozess, in den viele Akteure involviert sind: Er ist eine Gemeinschaftsaufgabe für Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Wir setzen dabei auf das Subsidiaritätsprinzip. Jede Ebene hat ihre Aufgabe im Gesamtbild: Die Kommunen vor Ort kommunizieren, welche Projekte dabei helfen können, ein lebenswertes Arbeits- und Lebensumfeld sowie neue Arbeitsplätze und Wertschöpfung zu schaffen. Die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung hilft dabei, einen Förderantrag zu schreiben. Eine interministerielle Arbeitsgruppe und die Regionalen Begleitausschüsse geben für diese Projekte dann grünes Licht. Das Staatsministerium für Regionalentwicklung meldet die Projekte anschließend an den Bund. Als Geldgeber hat der Bund dabei das letzte Wort. 

Wichtig ist uns: Die Menschen vor Ort, die Bürgermeister und Unternehmen, die Vereine und Engagierten, wissen am besten, was gut ist für ihre Region. Deshalb geben wir die Maßnahmen nicht aus Dresden vor, sondern geben für die kommunalen Projekte so viel Entscheidungsgewalt ab, wie möglich.

Neben den Bundesmaßnahmen (z.B. ICE-Trassen) und Kommunalmaßnahmen gibt es auch noch Landesmaßnahmen, also Maßnahmen, die vom Freistaat Sachsen geplant und umgesetzt werden. Diese Projekte steuern wir natürlich aus Dresden heraus, einfach, weil sie für einzelne Gemeinden zu groß wären. Dazu zählen zum Beispiel die Großforschungszentren. Mehr Infos zur Gesamtstrategie finden sich unter der FAQ "Was kommt nach der Braunkohle".

Für die Zukunft der Braunkohleregionen setzt die Staatsregierung auf Innovation sowie Forschung und Entwicklung vor allem im Energiebereich, anknüpfend an die Stärken und die industrielle Tradition der Region. Geplant sind der Ausbau und die Ansiedlung von Technologiezentren und Forschungsinstituten, wie zum Beispiel ein Fraunhofer-Institut für Speichertechnologien mit einem Doppelstandort in Cottbus (Brandenburg) und Görlitz (Sachsen). Weitere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und anderer Zentren der Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaften könnten gezielt in der Lausitz angesiedelt und mit den bestehenden Einrichtungen verknüpft werden. Es gilt, die Lausitz als Industriestandort, wenn auch unter veränderten Rahmenbedingungen, zu erhalten. Ziel ist es, eine moderne und zukunftsgerichtete Wirtschaftsregion mit neuen Wertschöpfungsketten aufzubauen und dabei vorhandene Kompetenzen etwa der gut ausgebildeten Fachkräfte aus dem Braunkohlesektor zu nutzen. Weiterhin sind die Ansiedlung von Bundesbehörden und Bundeswehrstandorten im Gespräch.

Voraussetzung für diese Pläne ist der Ausbau der notwendigen Infrastrukturen. Dazu zählt zum einen eine bessere Verkehrsanbindung an die umliegenden Metropolräume Berlin und Dresden, unter anderem durch den Ausbau der A13 oder der Bahnstrecke Berlin-Cottbus-Görlitz als Schnellzug-Verbindung. Zum anderen ist der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur mit dem neuen 5G-Mobilfunkstandard eine wichtige Basis für die wirtschaftliche Entwicklung, wettbewerbsfähige Standortbedingungen und nicht zuletzt zur Gewinnung neuer Investoren.

Zusätzlich müssen zur Steigerung der Attraktivität der Gesamtregion bessere soziale Infrastrukturen und Freizeitmöglichkeiten geschaffen werden. Mit der Entwicklung des Lausitzer Seenlands durch Flutung der stillgelegten Tagebaue wurden bereits erste Schritte getan, um die Region für den Tourismus aufzuwerten.

 

Die für eine gelingende Strukturentwicklung nötigen Finanzmittel sind gesichert: mehr als zehn Milliarden Euro stehen dem Freistaat zur Verfügung, um die beiden Reviere zukunftssicher aufzustellen. Hinzu kommt die europäische Förderung des Just Transition Fund (JTF) im Lausitzer Revier mit 375 Millionen Euro und im Mitteldeutschen Revier mit 200 Millionen Euro sowie in der Stadt Chemnitz mit 70 Millionen Euro. Die Strukturhilfen sollen da ankommen, wo sie gebraucht werden. Mit den ersten genehmigten Fördervorhaben ist das vielerorts bereits der Fall. Darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Vielmehr sind zusätzliche Ideen gefragt, um Projekte zu entwickeln und die Reviere voranzubringen. Dazu engagieren sich zahlreiche interessierte Bürger in lokalen und regionalen Initiativen; sie sind in der Lokalpolitik involviert, nehmen an Bürgerdialogen teil und setzen sich ehrenamtlich für einen lebenswerten ländlichen Raum ein. Wie Sie darüber hinaus die Strukturentwicklung mitgestalten können, erfahren Sie auf dieser Website unter Mitmachen.

Die Kommission für "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" – kurz Kohlekommission genannt – wurde am 6. Juni 2018 von der Bundesregierung eingesetzt. Ihre Aufgabe sollte es sein, Wege aufzuzeigen, wie die Klimaschutzziele erreicht und der schrittweise Kohleausstieg aussehen kann. Darüber hinaus galt es, einen Zeitplan zu erarbeiten. So sollte die Kommission zum einen Empfehlungen geben, wie der Ausstieg für alle Beteiligten so verträglich wie möglich gestaltet werden kann und entsprechende Maßnahmen zur sozialen und strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen vorschlagen. Zum anderen oblag es ihr, ein Enddatum festzulegen, bis wann der Kohleausstieg abgeschlossen sein soll. Mit der Arbeit der Kommission sollte ein möglichst breiter gesellschaftlicher Konsens hergestellt werden, den Klimaschützer und Kohlekumpel gleichermaßen akzeptieren.

Das Gremium hatte vier Vorsitzende und insgesamt 28 stimmberechtigte Mitglieder aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Umweltschutz. Vorsitzende waren Matthias Platzeck (SPD), ehemaliger Ministerpräsident Brandenburgs, Stanislav Tillich (CDU), ehemaliger Ministerpräsident Sachsens, Ronald Pofalla (CDU), Vorstandsmitglied der Deutschen Bahn, und Barbara Praetorius, frühere Vizedirektorin der Denkfabrik Agora Energiewende.

Ihren Abschlussbericht hat die Kommission am 26. Januar 2019 vorgelegt. 

Am 13. August 2020 trat das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen in Kraft. Darin sind die strukturpolitischen Empfehlungen der Kohlekommissionen umgesetzt. Das Strukturstärkungsgesetz schafft u.a. das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG). Dieses sichert den vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländern bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen zu. Bis zu 14 Milliarden stehen insgesamt für bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden zur Verfügung. Der Bund unterstützt die Regionen bis 2038 mit zusätzlich bis zu 26 Milliarden Euro u.a. beim Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, der Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen oder der Ansiedlung von Bundeseinrichtungen.

Gleichzeitig mit dem Strukurstärkungsgesetz wurde das Kohleausstiegsgesetz beschlossen, das den schrittweisen Kohleausstieg bis 2038 in ein Gesetz gegossen hat.

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